AGB's

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Gutachten, die zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro Pelzmann und dem Auftraggeber abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Vertragsgegenstand

Der Sachverständige verpflichtet sich zur Erstellung von Gutachten, Kostenvoranschlägen, Fahrzeugbewertungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen der Kfz-Sachverständigentätigkeit. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.

3. Auftragserteilung

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Beauftragung sowie die Bestätigung durch den Sachverständigen zustande. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erstellung des Gutachtens notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

4. Rechte und Pflichten des Sachverständigen

  • Der Sachverständige erstellt Gutachten nach bestem Wissen, unparteiisch und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik.

  • Er ist berechtigt, Hilfskräfte oder externe Dienstleister hinzuzuziehen, sofern dies zur sachgerechten Auftragserfüllung erforderlich ist.

  • Der Sachverständige wahrt die Vertraulichkeit sämtlicher ihm überlassener Unterlagen und Informationen.

5. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sachverständigen den Zugang zum Fahrzeug sowie alle relevanten Dokumente (z. B. Fahrzeugschein, Versicherungspapiere, Rechnungen) zu ermöglichen.

  • Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.

6. Vergütung

  • Die Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Honorartabellen des Sachverständigen oder einer gesonderten Vereinbarung.

  • Im Haftpflichtschadenfall trägt die Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung. Sollte diese die Zahlung verweigern oder kürzen, bleibt der Auftraggeber gegenüber dem Sachverständigen zur Zahlung verpflichtet.

  • Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

7. Haftung

  • Der Sachverständige haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

  • Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Urheberrecht

Die vom Sachverständigen erstellten Gutachten, Kostenvoranschläge und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Sachverständigen erfolgen.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz des Sachverständigenbüros, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.

Stand 09/25

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